Seit Januar 2015 ist die neue VDI-Kühlturmregel VDI 2047-2 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen“ verfügbar.

Erste Landesregierungen überlegen eine gesetzliche Regelung aufgrund des Schriftstücks zu verabschieden. Geplant ist eine Verordnung für Verdunstungskühlanlagen laut Bundes-Immissonsschutzgesetz. (Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme, Desinfektion, ECA, Chlordioxid, Elektrolyse)

wichtig:

Laut VDI 2047-2 hat der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage den Stand der Technik als auch Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitsmedizin und Hygiene gemäß §4 des Arbeitsschutzgesetzes wahrzunehmen und zu erfüllen. So ist z.B. der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, eine Gefahrstoffliste zu führen und dieses z.B. in einer Betriebsanweisung mit Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beschreiben.

weitere Informationen: https://ladotec.de/vdi-2047-blatt-2

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