Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ladotec GmbH, Galgenweg 38, 37339 Kirchworbis (nachfolgend „ladotec“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs-, Dienst-, Werk- und Lieferleistungen der ladotec GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. (2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. (2) Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. (2) ladotec erbringt technische und hygienische Dienstleistungen (u. a. Wasserhygiene, Desinfektionstechnik und Beratung) nach dem anerkannten Stand der Technik.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie den Zugang zu den Anlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 8 Haftung
(1) ladotec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ladotec nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) An Angeboten, Zeichnungen, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen behält sich ladotec Eigentums- und Urheberrechte vor. (2) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ladotec.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz der ladotec GmbH. (3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026