von Andreas Laborius | 2. Juli 2026 | News
Seit die 42. BImSchV in Kraft ist, tragen Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern klar definierte Pflichten. Wer sie kennt und sauber umsetzt, betreibt seine Anlage rechtssicher und hygienisch einwandfrei.
Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick
- Gefährdungsbeurteilung (§ 3) – vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig zu aktualisieren.
- Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen (§ 4) – regelmäßige Kontrolle des Nutzwassers auf die allgemeine Koloniezahl und auf Legionellen.
- Betriebstagebuch – lückenlose Dokumentation von Prüfungen, Werten und Maßnahmen.
- Anzeige im Kataster KaVKA – bundesweite Meldung der Anlage.
- Sachverständigenprüfung (§ 14) – alle fünf Jahre eine neutrale Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebs.
Unterstützung bei der Umsetzung
Die ladotec GmbH begleitet Betreiber bei der praktischen Umsetzung dieser Pflichten – von der Wasserhygiene über die Desinfektionstechnik bis zur Organisation der Beprobung. Die neutrale Sachverständigenprüfung nach § 14 erbringt Dr. Andreas Laborius als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – bewusst getrennt von der Beratung, um die Unabhängigkeit zu wahren.
von Andreas Laborius | 2. Juli 2026 | News
Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 beschreibt, wie der hygienegerechte Betrieb von Rückkühlwerken und Verdunstungskühlanlagen sichergestellt wird. Ein Kernpunkt: Das mit Betrieb und Wartung betraute Personal muss über die nötige Hygiene-Sachkunde verfügen und diese regelmäßig auffrischen.
Wer eine Schulung braucht
Angesprochen sind Betreiber sowie das Betriebs- und Wartungspersonal von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. In der Schulung werden die rechtlichen Grundlagen (u. a. 42. BImSchV), die mikrobiologischen Zusammenhänge und die praktischen Maßnahmen zur Vermeidung von Legionellen vermittelt.
Referenten mit Praxis
Die Geschäftsführer der ladotec GmbH, Dr. Andreas Laborius und Markus Dölle, sind Referenten mit langjähriger Praxis als Ingenieure und Sachverständige in der technischen Hygiene. Die Schulungen zu den Inhalten der VDI-Richtlinien werden über die Hygieneakademie angeboten:
Dort finden Sie die aktuellen Termine der Live-Online-Schulungen inklusive Prüfung und Zertifikat.
von Andreas Laborius | 2. Juli 2026 | News
Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen geben feine Wassertröpfchen (Aerosole) an die Umgebung ab. Vermehren sich darin Legionellen, können sie über die Luft eingeatmet werden und schwere Lungenentzündungen auslösen. Der hygienische Betrieb solcher Anlagen ist deshalb kein Nebenthema, sondern gesetzliche Pflicht.
Die Prüf- und Maßnahmenwerte der 42. BImSchV
Für Kühltürme legt die 42. BImSchV gestufte Werte für Legionella spec. fest (Angaben in KBE je 100 ml):
- Prüfwert 500 – Ursachenprüfung und Kontrolle der Betriebsweise.
- Maßnahmenwert 5.000 – kurzfristige Gegenmaßnahmen und Nachbeprobung.
- 10-facher Maßnahmenwert 50.000 – umgehendes Handeln bis hin zur Außerbetriebnahme.
Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider gelten entsprechend niedrigere Stufen (100 / 1.000 / 10.000 KBE je 100 ml).
Prävention: durchgängige Desinfektion und Überwachung
Der beste Schutz ist, es gar nicht erst zu Überschreitungen kommen zu lassen. Die ladotec GmbH kombiniert dafür eine kontinuierliche Kühlturm-Elektrolyse-Desinfektion bzw. Chlordioxid-Dosierung mit der laufenden Überwachung der Wasserqualität. So werden Biofilme – der eigentliche Rückzugsort der Legionellen – dauerhaft in Schach gehalten.
Ergänzend schreibt die Verordnung die wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach § 14 vor: Alle fünf Jahre wird der ordnungsgemäße Betrieb durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen neutral überprüft.
von Andreas Laborius | 2. Juli 2026 | News
Der hygienisch sichere Betrieb von Kühltürmen und Verdunstungskühlanlagen steht und fällt mit der Kontrolle des mikrobiologischen Bewuchses im Kühlwasser. Klassische Biozide stoßen dabei an Grenzen: Ein Teil des Wirkstoffs wird über die Sprühverluste des Kühlturms in die Umgebung ausgetragen, und Biofilme lassen sich damit oft nur unzureichend beherrschen.
Vor-Ort-Desinfektion statt Chemikalienlager
Die ladotec GmbH setzt auf Verfahren, die den Wirkstoff direkt vor Ort erzeugen und präzise dosieren:
Messen und regeln statt schätzen
Damit die Desinfektion zuverlässig greift, überwacht das Water Control System (WCS) kontinuierlich Redox-Potenzial und pH-Wert im Kühlwasser. So bleibt die Wasserqualität stabil, der Wirkstoffeinsatz sparsam und der Betrieb nachvollziehbar dokumentiert.
Sie betreiben eine Verdunstungskühlanlage oder einen Kühlturm und möchten die Wasserhygiene auf einen sicheren Stand bringen? Die Dienstleistungen der ladotec GmbH reichen von der Beratung über die Anlagentechnik bis zum laufenden Service.
von Andreas Laborius | 10. Juli 2020 | News
Herr Dr. rer. nat. Andreas Laborius wurde am 9. Juli 2020 von der Industrie- und Handelskammer Erfurt öffentlich bestellt und vereidigt (§ 36 der Gewerbeordnung). Sein Sachgebiet ist die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (Sachgebiet 7525); die Bestellung ist gültig bis zum 30. Juni 2030.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger führt Dr. Laborius bundesweit die wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV durch – die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs, die regelmäßig alle fünf Jahre fällig ist. Er ist dabei neutral und weisungsfrei tätig und betreut seine Kunden von den Büros in Thüringen und Schleswig-Holstein aus.
Mehr zur Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV und zu Dr. Laborius als öffentlich bestelltem Sachverständigen finden Sie auf laborius.de.