Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern unterliegen seit Inkrafttreten der 42. BImSchV umfangreichen Prüf- und Überwachungspflichten. Dazu zählen die Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme (§ 3), regelmäßige betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf die allgemeine Koloniezahl und Legionellen (§ 4), das Führen eines Betriebstagebuchs sowie die Anzeige der Anlage im bundesweiten Kataster KaVKA.

Hinzu kommt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV: Alle fünf Jahre muss der ordnungsgemäße Anlagenbetrieb durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A überprüft werden.

Die ladotec GmbH unterstützt Betreiber in Thüringen und bundesweit bei der Umsetzung dieser Pflichten. Die neutrale Sachverständigenprüfung nach § 14 erbringt Dr. Andreas Laborius als öffentlich bestellter Sachverständiger.

Lesen Sie auch den Beitrag der IHK Erfurt im Wirtschaftsmagazin von März 2020: Was Betreiber beachten müssen.

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