Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen geben feine Wassertröpfchen (Aerosole) an die Umgebung ab. Vermehren sich darin Legionellen, können sie über die Luft eingeatmet werden und schwere Lungenentzündungen auslösen. Der hygienische Betrieb solcher Anlagen ist deshalb kein Nebenthema, sondern gesetzliche Pflicht.

Die Prüf- und Maßnahmenwerte der 42. BImSchV

Für Kühltürme legt die 42. BImSchV gestufte Werte für Legionella spec. fest (Angaben in KBE je 100 ml):

  • Prüfwert 500 – Ursachenprüfung und Kontrolle der Betriebsweise.
  • Maßnahmenwert 5.000 – kurzfristige Gegenmaßnahmen und Nachbeprobung.
  • 10-facher Maßnahmenwert 50.000 – umgehendes Handeln bis hin zur Außerbetriebnahme.

Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider gelten entsprechend niedrigere Stufen (100 / 1.000 / 10.000 KBE je 100 ml).

Prävention: durchgängige Desinfektion und Überwachung

Der beste Schutz ist, es gar nicht erst zu Überschreitungen kommen zu lassen. Die ladotec GmbH kombiniert dafür eine kontinuierliche Kühlturm-Elektrolyse-Desinfektion bzw. Chlordioxid-Dosierung mit der laufenden Überwachung der Wasserqualität. So werden Biofilme – der eigentliche Rückzugsort der Legionellen – dauerhaft in Schach gehalten.

Ergänzend schreibt die Verordnung die wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach § 14 vor: Alle fünf Jahre wird der ordnungsgemäße Betrieb durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen neutral überprüft.

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