Seit die 42. BImSchV in Kraft ist, tragen Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern klar definierte Pflichten. Wer sie kennt und sauber umsetzt, betreibt seine Anlage rechtssicher und hygienisch einwandfrei.

Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick

  • Gefährdungsbeurteilung (§ 3) – vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig zu aktualisieren.
  • Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen (§ 4) – regelmäßige Kontrolle des Nutzwassers auf die allgemeine Koloniezahl und auf Legionellen.
  • Betriebstagebuch – lückenlose Dokumentation von Prüfungen, Werten und Maßnahmen.
  • Anzeige im Kataster KaVKA – bundesweite Meldung der Anlage.
  • Sachverständigenprüfung (§ 14) – alle fünf Jahre eine neutrale Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebs.

Unterstützung bei der Umsetzung

Die ladotec GmbH begleitet Betreiber bei der praktischen Umsetzung dieser Pflichten – von der Wasserhygiene über die Desinfektionstechnik bis zur Organisation der Beprobung. Die neutrale Sachverständigenprüfung nach § 14 erbringt Dr. Andreas Laborius als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – bewusst getrennt von der Beratung, um die Unabhängigkeit zu wahren.

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