Schulungen nach VDI/DVGW 6023
„Hygiene in Trinkwasser-Installationen (keine VDI-Partnerschulung)“

Zielgruppe:
Kat B: Die Teilnahme an der Qualifizierung der Kategorie B setzt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle/ Facharbeiter der Lüftungs- oder Anlagentechnik (SHK) oder gleichwertig oder mehrjährige einschlägige Erfahrung voraus.

Kat A: Die Teilnahme an der Qualifizierung nach Kategorie A setzt mindestens einen Abschluss als Meister oder Techniker oder gleichwertig mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung an Trinkwasser-Installationen voraus. Alternativ dazu kann qualifiziert werden, wer eine fundierte Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie (z. B. Facharzt für Hygiene, Mikrobiologe) oder gleichwertig hat und über mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen verfügt.

Vor Besuch der Schulung bestätigen die Teilnehmer gegenüber der Hygieneakademie, dass die Voraussetzungen für die Qualifizierung nach Kat B oder Kat A gegeben sind. Ist die Voraussetzung nicht gegeben, stellen wir dem Teilnehmer statt des Qualifizierungsnachweises eine Teilnahmebescheinigung aus.

Referenten:
Unsere Referenten sind vom VDI zugelassen.
z.B. Dr. Andreas Laborius und Markus Dölle

 

Sie haben Fragen zur VDI?

Sie haben Fragen zu der Richtlinienreihe VDI? Dann nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Frage uns zu stellen.

Die VDI Richtlinien gelten als anerkannte Regeln der Technik. Inhalte, die Sie zum Teil im Internet finden, sind oft rein informativ und haben oft nichts mit der eigentlichen VDI-Richtlinie zu tun. Wir helfen Ihnen gerne, die Richtlinie im Sinne des VDI zu verstehen. Dazu beantworten wir gerne jegliche Fragen. Die Beantwortung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll als beispielhaft über Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Translate »