Kühlturm-Elektrolyse-Desinfektion

Legionellenprophylaxe für den Kühlturm

Elektrolyse, die Kühlturm-Desinfektion im 21. Jahrhundert. Elektrolyse-Produkte (ECA) sind gute Alternativen zu traditionellen Bioziden, um den biologischen Bewuchs im Kühlwasser von Kühltürmen zu minimieren, besonders wenn man die Problematik des Biozid-Austrages durch die Sprühverluste eines Kühlturmes beachtet.

Trotz des Einsatzes von Bioziden  werden immer wieder Nasskühltürme als Quelle von gefährlichen Keimen identifiziert. Gefragt sind Verfahren, die Menschen im Umfeld von Kühltürmen nicht gefährden.

Eine Alternative bietet die Kühlwasserbehandlung mit Elektrolyse-Anlagen. Dieses wird unmittelbar vor Ort produziert und automatisch bedarfsabhängig dem Kühlumlaufwasser zudosiert. Die Koloniezahlen in Kühlsystemen lassen sich dadurch deutlich verringern – selbst ein biologischer Bewuchs kann mit dem Verfahren fast vollständig reduziert werden. Die Firma ladotec GmbH bietet Anlagen zur vor-Ort-Herstellung von Bioziden an, die effektiv und umweltschonend Anwendung finden.

Nicht nur hygienische Risiken sind zu bedenken. Das ungehinderte Wachstum von Algen, Bakterien und Pilzen in Kühlkreisläufen fördert die Bildung von Ablagerungen in Rohren und Wärmetauschern. Die Wärmeübergangszonen sind davon am stärksten betroffen: Schleimige Beläge (Biofilme) wirken sich schlimmer aus als Kalkbeläge, haben sie doch eine um den Faktor 4 niedrigere Wärmeleitfähigkeit. Im Rückkühlwerk verschlechtert Biowachstum den Wirkungsgrad bis hin zur Funktionsuntüchtigkeit.

Verdunstungskühlanlagen, wie sie in großer Zahl verwendet werden, um überschüssige Wärme aus Prozessen jeglicher Art abzuführen, sind mögliche Quellen von Legionelleninfektionen, wie sie etwa 2010 in Ulm und 2013 in Warstein auftraten. Die Zahl der in Deutschland installierten Verdunstungskühlanlagen ist unbekannt, doch ist davon auszugehen, dass eine große Anzahl von Anlagen aller möglichen Größen in Deutschland – gerade auch in dicht besiedelten Gebieten – betrieben werden. Seit 2017 besteht eine immissionsschutzrechtliche  Meldepflicht. In der 42. BImSchV wird die Richtlinie VDI 2047 als maßgeblich hinsichtlich des Stands der Technik für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern genannt.

  • Laut VDI hat der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene gemäß §4 des Arbeitsschutzgesetzes wahrzunehmen und zu erfüllen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In einer Betriebsanweisung müssen die Schutz- und Hygienemaßnahmen beschrieben sein.
  • Beim möglichen Auftreten von Legionellen, Pseudomonaden oder z. B. Schimmelpilzen schreibt die VDI vor, auch die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie bei der Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. entsprechenden Bioziden) die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen.
  • Grenzwerte für Legionellen und Pseudomonaden orientieren sich am Trinkwasser, geringste Verunreinigungen bedeuten Reinigungen und Desinfektionen.
Elektrolyse-Anlage mit Steuerung auf einem fahrbaren Standgestell

Vorteile für Sie bei geringen Betriebskosten:

  • hohe Wirksamkeit trotz niedriger Konzentration
  • unterstützt die Legionellenprophylaxe
  • kontinuierliche Messung und bedarfsabhängige Dosierung
  • Unterstützung bei der Umsetzung von VDI 2047 und 42. BImSchV

Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Häufige Fragen zur 42. BImSchV

Gilt die 42. BImSchV auch für Hotels und Bürogebäude?

Die Verordnung regelt Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Solche Anlagen werden in Industrie, Handel und Gastronomie ebenso betrieben wie an Hotel- und Bürogebäuden. Ob Ihre Anlage betroffen ist, hängt von der Bauart ab, die Verordnung nennt auch Ausnahmen.

Was ist vor der Inbetriebnahme nötig?

Vor der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist eine hygienefachliche Untersuchung durchzuführen. Die Laboruntersuchungen und die Anzeige bei der Behörde folgen in der Regel innerhalb der ersten vier Wochen. Einzelheiten regelt die Verordnung selbst.

Wer muss die Anlage nach Änderungen oder Stillstand untersuchen?

Wurde eine Anlage so verändert, dass sich das auf die Vermehrung von Legionellen auswirken kann, oder war der Nutzwasserkreislauf länger als eine Woche unterbrochen, muss sie vor der Wiederinbetriebnahme von einer hygienisch fachkundigen Person untersucht werden, zum Beispiel nach VDI 2047, VDI 6022 oder vergleichbar.

Wie unterstützt ladotec beim Betrieb von Kühltürmen?

Wir behandeln Kühlwasser mit Elektrolyse-Anlagen, die das Desinfektionsmittel direkt vor Ort erzeugen, und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der 42. BImSchV und der VDI 2047. Jetzt Beratung anfragen.

Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Verordnungstext und die zuständige Behörde.

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